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   BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15   

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https://dejure.org/2015,15259
BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15 (https://dejure.org/2015,15259)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2015 - 2 BvR 740/15 (https://dejure.org/2015,15259)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 (https://dejure.org/2015,15259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei missbräuchlichem Verhalten des Beschwerdeführers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG, § 19 Abs 4 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Anwendung des § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG bei Ausschluss aller Kammermitglieder und ihrer Stellvertreter aufgrund missbräuchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers - hier: wiederholte Verfassungsbeschwerde in selber Sache und Strafanzeigen gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Anwendung des § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG bei Ausschluss aller Kammermitglieder und ihrer Stellvertreter aufgrund missbräuchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers - hier: wiederholte Verfassungsbeschwerde in selber Sache und Strafanzeigen gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3642
  • NVwZ 2015, 1673
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15
    Dies ist allgemein als missbräuchlich einzustufen (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).

    Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung dieser Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 6).

    Dies gilt namentlich dann, wenn eine bereits abgelehnte Verfassungsbeschwerde lediglich in ein neues Gewand gekleidet wiederholt wird (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Dies ist - wie bereits erläutert - als missbräuchlich einzustufen (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - L 17 R 544/18

    Anwendbarkeit der Vorschrift des § 247 Abs 2a SGB 6 auf in der DDR absolvierte

    Missbrauch liegt danach etwa vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG BVerfG Nichtannahmebeschlüsse vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rn. 3; vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - juris Rn. 19; vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10).
  • LSG Sachsen, 19.09.2019 - L 3 AS 472/18

    Unbegründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Missbrauchsregelung in § 34 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) liegt Missbrauch vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 = juris Rdnr. 10; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - NVwZ 2015, 1673 f. = juris Rdnr. 19; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rdnr. 3).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Danach ist eine Wiederholung eines bereits beschiedenen Gesuchs, ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - VII B 56/90 - juris) und erfordert keine erneute gerichtliche Entscheidung (vgl. für Ablehnungsgesuche: BSG, Beschluss vom 29. März 2007, NZS 2008, 331 [331 f.], als verfassungskonform bestätigt von BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris; vgl. für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe: OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. September 2013, NJW-RR 2014, 250 [251]; vgl. allgemein: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., Einl. III Rn. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - L 4 R 902/15
    Jedoch darf der zur Sachentscheidung berufene Spruchkörper in ursprünglicher Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter ohne förmliche Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in der Sache selbst entscheiden, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Dreier-Ausschusses vom 22. Februar 1960 - in juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - in juris, Rn. 14; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - in juris, Rn. 8 m.w.N.; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11. Juni 2015 - B 13 R 19/15 B - in juris, Rn. 6 m.w.N.).
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